Thesen

 Dr. Rudolf Krause - Resistenz-Transfer

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 K 5


Berliner Thesen zur deutschen Antibiotika - Resistenzstrategie

und zum 10 Punkte Programm DART 2020

 

Thesen-Gruppe 1:    Ziele und vorgesehene organisatorische Maßnahmen in DART 2008 (i.d.F. von April 2011)

Thesen-Gruppe 2:    Konkret benannte mikrobiologisch wirksame Sachverhalte und Maßnahmen in DART 2008 (i.d.F. von April 2011)

Thesen-Gruppe 3:    Praktische Ergebnisse nach 5 Jahren DART 2008 (i.d.F. von April 2011)

Thesen-Gruppe 4:    Welche 2011 schon bekannte mikrobiologische Ursachen und Zusammenhänge der Verbreitung von Multiresistenzen werden in DART 2008 (i.d.F. von April 2011) ignoriert?

Thesen-Gruppe 5:    Welche weitere, in Gruppe 4 nicht berücksichtigte Ursachen und Zusammenhänge des Überlebens von Trägern von Multiresistenzen gehörten ebenfalls schon 2011 zum bekannten Stand der Technik?

Thesen-Gruppe 6:    Ziele und organisatorische Maßnahmen im DART 2020 – 10-Punkte-Plan

Thesen-Gruppe 7:    Konkret benannte oder für die Zukunft erhoffte mikrobiologisch wirksame Mittel und Wege im DART 2020 – 10-Punkte-Plan

Thesen-Gruppe 8:    Welche 2015 schon bekannte mikrobiologische Ursachen und Zusammenhänge der Verbreitung von Multiresistenzen werden im DART 2020– 10 Punkte-Plan ignoriert?

Thesen-Gruppe 9:    Welche weitere, in Gruppe 8 nicht genannte Rahmenbedingungen für das Überleben und die Verbreitung von Trägern von Multiresistenzen gehörten ebenfalls heute, 2015, zum Stand der Technik?

Thesen-Gruppe 10: Welche konkreten mikrobiologischen wirksamen Maßnahmen könnten schon heute, 2015, eingeleitet und durchgeführt werden, sofern ein ernsthafter politischer und medizinischer Wille zur Einschränkung von Todesfällen und Neuerkrankungen durch multiresistente Keime tatsächlich bestünde?

 

Thesen-Gruppe 1:      Ziele und vorgesehene organisatorische Maßnahmen in DART 2008 (i.d.F. von April 2011)

 

Th 1.01    Die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie DART benennt seit 2008 als ihr Hauptziel einen maßgeblichen Beitrag zu einer Reduzierung und Verminderung der Ausbreitung von Antibiotika-Resistenzen in Deutschland. Eine kaum überschaubare Zahl von Institutionen arbeitet national und international mehr oder weniger zusammen. „Problematisch ist, dass die pharmazeutische Industrie sich international und auch in Deutschland zunehmend aus diesem Bereich zurückzieht.“ Ein stärkeres Engagement der Pharmaindustrie wird hier als eine Grundvoraussetzung angesehen.

 

Thesen-Gruppe 3:      Praktische Ergebnisse nach 5 Jahren DART 2008 (i.d.F. von April 2011)

 

Th 3.01    Der Vorgänger von DART 2020, DART 2008 (i.d.F. von April 2011) [„DART  Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie, Bundesministerium für Gesundheit, 11055 Berlin, April 2011“], hat zu keiner Verminderung der Erkrankungs- und Todesraten durch multiresistente Keime geführt.

Th 3.02   Das 10 Punkte Programm DART 2020 enthält keine Aussagen darüber, welche Gründe zum Versagen von DART 2008 (i.d.F. von April 2011) geführt haben.

Th 3.03    Nur wenn die einzelnen Elemente dieses Multifaktorenkomplexes bekannt und benannt sind, kann man es auch in Angriff nehmen, diese Faktoren auszuschalten. Der bisherige nur sehr lückenhafte Kenntnisstand dieser Faktoren hat noch keine schrittweise Verminderung von Mortalität und Morbidität durch Multiresistenzen ermöglicht.

Th 3.04    DART 2008 (i.d.F. von April 2011) benennt konkret eine Selbstverpflichtung des Berufsstandes für den sorgfältigen Umgang mit antimikrobiell wirksamen Tierarzneimitteln. Eine solche Selbstverpflichtung hat aber bisher zu keiner Verminderung der Ausbreitungsrate von Antibiotika-Resistenzen geführt. Wirtschaftlich bestehen gegenläufige Interessen.

Th 3.05    DART 2008 (i.d.F. von April 2011) benennt konkret die Absicherung der Wirksamkeit der angewendeten Antibiotika als zur Erhaltung der Tiergesundheit unerlässlich. Aber nicht einmal die Absicherung der Wirksamkeit der angewendeten Antibiotika zur Erhaltung der menschlichen Gesundheit ist gesetzlich vorgeschrieben, geschweige denn für Tiere.

Redaktioneller Stand vom 10.06.2015

 

Thesen-Gruppe 4:      Welche 2011 schon bekannte mikrobiologische Ursachen und Zusammenhänge der Verbreitung von Multiresistenzen werden in DART 2008 (i.d.F. von April 2011) ignoriert?

 

Th 4.01   Ignoriert wird die Tatsache, dass eine Wirksamkeitsprüfung der einzusetzenden Antibiotika auf die Gesamtheit der im Tierbestand heimischen Mikrobiota nicht verbindlich vorgeschrieben ist. (DE 10 2014 006 485 B3)

Th 4.02   Ignoriert wird der Sachverhalt des horizontalen Gentransfers zwischen physiologischen und fakultativ pathogenen Bakterienarten (Lit. in DE 10 2013 007 823 A 1). Trotz dieses schon seit mehreren Jahren bestehenden Kenntnisstandes der Geschwindigkeit des horizontalen Gentransfers wurde die in der medizinischen Fachwelt gängige Praxis beibehalten, dass zunächst einzelne Keimarten isoliert, selektiv vermehrt, und dann nur aus diesen ausgewählten Spezies die augenblicklichen Antibiotika-Resistenzen bestimmt werden.

Th 4.03   Ignoriert wird der Sachverhalt, dass die Hitzestabilität der Sporen des technisch genutzten Referenzkeimes Geobazillus stearothermophilus nicht für die Hitzestabilität aller Sporen repräsentativ ist, sondern zahlreiche Bakterienspezies Sporen mit wesentlich höherer Hitzestabilität ausbilden (Mehlhorn 1986).

Th 4.04   Ignoriert wird auch die Übertragung resistenter Erreger durch Lebensmittel pflanzlicher Herkunft auf Tiere und Menschen sowie die Infektion von Pflanzen, Tieren und Menschen durch Resistenzgenome verbreitende Sporen insbesondere der Erdbakterien (DE 10 2013 007 823 A 1).

Th 4.05   Ignoriert wird ebenfalls der Sachverhalt, dass auch der Einsatz wirksamkeitsgeprüfter Antibiotika keinen Einfluss auf die Verbreitung von Resistenzgenomen durch die Sporen in den Nahrungsmitteln, in Futtermitteln und im Trinkwasser nehmen kann (DE 10 2013 007 823 A 1).

Th 4.06   Ignoriert wird der Sachverhalt, dass durch die Autoklavierung bei 2 atü und Temperaturen unter 130 °C nur die Gruppe der oligothermostabilen Bakteriensporen abgetötet werden, Sporen mit über 140°C Hitzeresistenz aber die Autoklavierung überleben (DPMA AZ 10 2015 005 387.7 v. 23.04.2015).

Th 4.07    Ignoriert wird der Sachverhalt, dass durch die Autoklavierung eine anschließende selektive Vermehrung solcher Bakterienspezies erfolgt, die extrem hitzestabile Sporen ausbilden. Die Resistenzgenome solcher Bakterienstämme werden dadurch ebenso selektiv vermehrt und verbreitet (DPMA AZ 10 2015 005 387.7).

Th 4.08    Ignoriert wird der Sachverhalt, dass durch diese technische Selektion einer partiellen Sporozidie mittels Autoklavierung bei 121 °C das metabiotische Gleichgewicht der Mikrobiota in den Erzeugnissen wesentlich verändert wird, und die ausgekeimten Sporen mit ihren Resistenzgenomen einen um Zehnerpotenzen höheren Anteil erreichen, wodurch die iatrogen festgelegten maximal tolerablen Keimkonzentrationen um ein Vielfaches überschritten werden. (AZ 10 2015 005 387.7 v. 23.04.2015).

Th 4.09    Ignoriert wird der Sachverhalt, dass durch die Praxis, nach dem Erhitzen diese Speisen mehrere Stunden lang in Thermosgefäßen oder auf andere Weise warm zu halten, zu einem schnelleren Auskeimen der Bakteriensporen und zu deren rascher Vermehrung ohne Nahrungskonkurrenz durch die abgetöteten Bakterienarten führt. Dies gilt nicht nur für Krankenhäuser und Altenheime, sondern grundsätzlich auch für Buffets mit warm gehaltenen Speisen. (DE 10 2013 007 823 A 1)

Th 4.10    Ignoriert wird der Sachverhalt, dass durch Hygienemaßnahmen in den Krankenhäusern, welche Kontaktinfektionen und aerogene Infektionen ausschließen sollen, in keiner Weise Einfluss genommen werden kann auf die Übertragung von Resistenzgenomen durch die Medikamente selbst und durch Bakteriensporen tragende Nahrungsmittel und Getränke.

Redaktioneller Stand vom 10.06.2015

 

Thesen-Gruppe 5:      Welche weitere, in Gruppe 4 nicht berücksichtigte Ursachen und Zusammenhänge des Überlebens von Trägern von Multiresistenzen gehörten ebenfalls schon 2011 zum bekannten Stand der Technik?

 

Th 5.01    Obwohl einige Trugschlüsse und Irrtümer der Fachwelt schon durch eine Reihe von Literaturangaben, teilweise auch schon bei Benutzung des gesunden Menschenverstandes, hätten angezweifelt werden können, waren auf der Grundlage des in der Medizin angewendeten Kenntnisstandes von 2011 weltweit bis 2015 noch keine Verminderung der durch Multiresistenzen verursachten Mortalität und Morbidität erreicht worden,.

Th 5.02    Die Ausbreitung der Antibiotika-Multiresistenzen ist das Ergebnis zahlreicher mikrobiologischer, biotechnischer, biophysikalischer, iatrogener und pharmakogener Ursachen, von denen einige 2011 schon bekannt, aber in der Fachwelt nicht beachtet wurden.

Th 5.03    Bekannt war schon vor 2011, dass während des Backprozesses bei Ofeninnentemperaturen von über 230 bis 270 °C im Inneren der Backwaren immer noch beträchtliche Anteile nicht verdunsteten und schon gar nicht verdampften Wassers erhalten blieben, und auch keine Volumenerhöhung beim Verdunstungsprozess auf das 1240-fache zu beobachten ist, die nicht nur die Backwaren selbst, sondern auch die gesamte Backröhre in die Luft jagen würde.

Th 5.04    In der Fachliteratur des Bäckerhandwerkes wird von den ausgekeimten Sporen des so genannten „Kartoffelbazillus“ berichtet, die ja die Umgebungstemperaturen des Backvorganges überdauert haben. In diesen Zusammenhang gehört auch das Schimmeln des gebackenen Brotes.

Th 5.03    Bekannt war schon sehr lange vor 2011, dass Getreideprodukte, deren Sporen die Prozeduren in der Lebensmittelindustrie überleben, auch als Hilfsstoffe für die Herstellung von Fertigarzneimitteln einschließlich der homoöpathischen Arzneimittel verwendet werden.

 

Thesen-Gruppe 6:      Ziele und organisatorische Maßnahmen in DART 2020 – 10 Punkte-Plan

 

Th 6.01    Im Rahmen der medizinischen Interessen von Menschen, Nutztierhaltung und Pflanzenproduktion besteht die vordergründige Aufgabe darin, Maßnahmen zur Beendigung der Resistenzverbreitung durch Fertigarzneimittel für Mensch Tier und durch bakteriziden Pflanzenschutzmitteln einzuleiten (DART 2020 Punkte Nr. 1 - 10).

Th 6.02    Auch in DART 2020 betrifft ein überproportionaler Anteil an den Hoffnungen auf eine Verbesserung der Multiresistenz-Situation die Verbesserung hygienischer Maßnahmen in den Krankenhäusern. Welche Maßnahmen das im Einzelnen sind, wird nicht konkret beschrieben (DART 2020 Punkt Nr. 2).

Th 6.03    Die finanzielle Unterstützung des Hygieneförderprogramms ist grundsätzlich zu begrüßen (DART 2020 Punkt 2). Diese Hygienemaßnahmen dürfen sich aber nicht nur auf Reinigung und Desinfektion beschränken, obschon „Reinigungspersonal in ausreichender Zahl“ eine unabdingbare Vorrausetzung für ausreichende Hygiene in allen medizinischen Einrichtungen darstellt.

Th 6.04   Ein wichtiges Ziel hierbei wird im DART 2020 Punkt 10 der „Entwicklung neuer … diagnostischer Testmethoden“ zugeschrieben. Wir sehen als eine wichtige im Jahre 2015 in Deutschland veröffentlichte Testmethode zur „Bekämpfung resistenter Krankheitserreger“ die Methode unserer fraktionierten Germination an (DE 10 2014 006 485 B3), die einen Durchbruch in der „Bekämpfung resistenter Krankheitserreger voranbringen“ kann, welche bisher durch pharmazeutische und andere Erzeugnisse in die Krankenhäuser getragen wird.

Th 6.05    Wenn überhaupt, im Gegensatz zu der bisherigen negativen Entwicklung bei Mortalität und Morbidität, eine positive Trendwende erreicht werden soll, dann ist das in diesem Jahre 2015 zu erwarten, in welchem „Deutschland … Gesundheit zu einem der Schwerpunkte seiner G7-Präsidentschaft gemacht“ hat (DART 2020 Punkt Nr. 10).

Redaktioneller Stand vom 11.06.2015   _________________________________________________________

 

Thesen-Gruppe 7:      Konkret benannte oder für die Zukunft erhoffte mikrobiologisch wirksame Mittel und Wege im DART 2020 – 10 Punkte-Plan

 

Th 7.01    Es ist mühselig, in DART 2020 konkret benannte mikrobiologisch wirksame Maßnahmen zu entdecken, die sich von den Wünschen und Zielstellungen in DART 2008 (i.d.F. von April 2011) substantiell abheben würden. Die Aufgabenstellungen drehen sich im Kreise, vieles ist zuvor schon mehrfach zu Papier gebracht worden (DART 2020 Punkte Nr. 1 - 10).

Th 7.02    Die Konzentration der „Durchführung ambulanter Screenings vor planbaren Krankenhausaufenthalten“ auf ausgewählte multiresistente Erreger, zum Beispiel auf den Keim 4MRGN (DART 2020 Punkt 1) stellt sicher einen ersten wichtigen Schritt zum „Ausschluss einer Besiedlung multiresistenter Erreger im Krankenhaus“ dar. Andere in diesen Thesen angesprochene Maßnahmen sind aber für ein erfolgreiches Zurückdrängen der „behandlungsassoziierten Infektionen“ ebenso notwendig.

Th 7.03    Welche Inhalte sollen mittels Transparenz den Patienten zugänglich gemacht werden, und auf welche Weise kann und soll dies „zur Qualitätssicherung“ beitragen (DART 2020 Punkt Nr. 3)?

Th 7.04    Der DART 2020 Punkt 4 sieht verschärfte Meldepflichten vor, die sich aber einschränkend nur auf „gefährliche resistente Erreger“ beziehen. Um aber „zielgenaue Bekämpfungsmaßnahmen zu ermöglichen“, sind diese Meldepflichten auf die Antibiotika-Resistenzen zu erweitern, die von pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln ausgehen und über Gentransfer auf pathogene Bakterienstämme übertragen werden (siehe auch These 10.22).

Th 7.05    Zur Beseitigung der umfangreichen „Wissensdefizite … bei der rationalen Antibiotika-Therapie und der Vermeidung von Infektionen durch resistente Infektionserreger“, die in DART 2020 Punkt 5 als eine der Ursachen für steigende Antibiotika-Resistenz-Raten angesehen werden, sollen auch unsere hier vorgelegten Thesen beitragen, die insbesondere den neu erworbenen Stand der Technik der letzten 30 Monate beinhalten.

Th 7.06    Das Ziel eine „versorgungsnahe Forschung zu intensivieren“, beinhaltet auch und zu erst die Beseitigung der Infektion mit nosokomialen Erregern durch Fertigarzneimittel und andere pharmazeutische Produkte. Schon vor der „Einrichtung einer gemeinsamen Task Force Antibiotikaforschung bei den Bundesministerien für Bildung und Forschung, sowie für Gesundheit“ (DART 2020 Punkt 6) sind hierfür Ziel führende Arbeiten durch das Deutsche Patent- und Markenamt veröffentlicht worden.

Th 7.07    Aus DART 2020 Punkt Nr. 7 geht nicht hervor, welche bisher unzureichenden „Maßnahmen im Bereich der Veterinärmedizin und Landwirtschaft“ in Zukunft verbessert, auf welche Weise und mit welchem Ziel solche Maßnahmen stärker überwacht werden sollen.

Th 7.08    DART 2020 Punkt 8 beklagt, dass „nur noch wenige nationale und internationale Hersteller in die Entwicklung neuer Antibiotika investieren“ und spricht „der Bundesregierung … eine große Verantwortung … im Rahmen des Pharmadialogs zu“. Einige dieser Hindernisse in Forschung und Entwicklung werden in unseren Thesen 9.01, 9.02, 9.06, 9.08 bis 9.12 angesprochen (DART 2020 Punkt Nr. .

 

Redaktioneller Stand vom 11.06.2015   _________________________________________________________

Thesen-Gruppe 8:      Welche 2015 schon bekannte mikrobiologische Ursachen und Zusammenhänge der Verbreitung von Multiresistenzen werden in DART 2020 – 10 Punkte-Plan ignoriert?

 

Die Thesen 4.01 bis 4.10 aus der Thesen-Gruppe 4, in welcher aufgezählt werden, welche mikrobiologischen Ursachen und Zusammenhänge in DART 2008 (i.d.F. von April 2011) nicht benannt wurden, gelten uneingeschränkt und vollinhaltlich auch für DART 2020 .

 

Ignoriert werden in DART 2020 über die Thesen 4.01 bis 4.10 hinausgehend weitere mikrobiologische Ursachen und Zusammenhänge. Einige dieser Faktoren sind erst 2014 und 1015 in mehreren Patenanmeldungen, Offenlegungen und Patentschriften veröffentlicht worden und gehören im Sommer 2015 auch arzneimittelrechtlich zum Stand der Technik. Hierzu zählen:

 

Th 8.01   Ignoriert wird der Sachverhalt, dass Leitungswasser (Trinkwasser) sehr oft, und in Berlin immer, solche apathogene Keime enthält, die Resistenzgenome übertragende Bakteriensporen besitzen. Medikamente, die mit solchem, nicht hitzedestilliertem Wasser hergestellt wurden, enthalten dann auch diese resistenten Bakterienstämme (DE 10 2013 012 948 A 1).

Th 8.02    Ignoriert wird, dass manche als „destilliertes Wasser“ gehandelte Produkte messbare elektrische Leitwerte enthalten (> 15 Mikro-Simens, µS), was als Ergebnis angetrockneter Spülwasserreste reproduziert werden kann, und diese Produkte auch Resistenzen übertragende Bakteriensporen enthalten (DE 10 2013 012 948 A 1).

Th 8.03   Ignoriert wird, dass eine Sporozidie in Zonen sporenprotektiver evaporativer Temperaturkonstanz (DPMA-Aktenzeichen 10 2015 005 387.7) in dem inneren Temperaturbereich nicht stattfindet, in welchem noch kein Wasser siedet, was von einer Volumenerhöhung durch den entstehenden Wasserdampf auf das 1240-fache begleitet wäre.

Th 8.04    Ignoriert wird, dass der Anteil extrem thermostabiler Bakteriensporen im biologischen Kreislauf „Boden (Erdboden und Wasser) – Pflanzen – Tier / Mensch – Boden“ - und damit auch der Anteil von Bakterien mit allgemein höherer Tenazität - durch die jahrzehntelange selektive Dezimierung von nicht Sporen bildenden Spezies und ebenso durch die selektive Sporozoidie ausschließlich der oligothermostabilen Sporen durch die Autoklavierung kontinuierlich angestiegen ist, vor allem in den veränderten Ökosystemen in den Industrieländern.

Th 8.05   Ignoriert wird insbesondere die Übertragung von Antibiotika - Resistenzgenomen durch Medikamente, insbesondere durch Bakteriensporen, die sich in deren pflanzlichen und tierischen Hilfsstoffen befinden. Deren Verbreitung durch die Anwendung solcher Medikamentenchargen in Massentierhaltungen hat katastrophale endemische und enzootische Auswirkungen und wird noch dadurch verstärkt, wenn in den Tierbeständen eine Antibiotika-Wirksamkeit nicht ermittelt wurde (DE 10 2014 006 485 B3).

Th 8.06   Ignoriert wird ebenfalls der Sachverhalt, dass die Verbreitung von Resistenzgenomen durch Sporen infizierte Fertigarzneimittel auch dann möglich ist, wenn wirksamkeitsgeprüfte Antibiotika eingesetzt werden („autoresistogene Antibiotika“, DE 10 2014 006 485 B3).

Th 8.07    Konkret wird nicht benannt, welche Inhalte „Qualitätsberichte…. von der Hygienequalität im jeweiligen Krankenhaus“ die „verständlichen Patienteninformationen zu den Hygienestandards im Krankenhaus“ aufweisen sollen. Gehören hierzu auch Maßnahmen der Asepsis und Antisepsis, mit denen Infektionen aus Trinkwasser, Getränken und aus Nahrungsmitteln im Krankenhaus verhindert werden sollen (DART 2020 Punkt Nr. 3)?

Th 8.08    Aus dem 10 Punkte-DART 2020 geht nicht hervor, welche konkreten lebensmittelhygienischen Schritte durchgeführt werden oder geplant sind, mit denen Antibiotika-Resistenzen verbreitende Sporen im Trinkwasser, in Getränken und in Nahrungsmitteln vom Patienten ferngehalten werden sollen. Welche auf diesem Gebiet bisher unzureichend durchgeführten Maßnahmen sollen auf welche Weise und mit welchem Ziel transparenter gemacht werden (DART 2020 Punkt Nr. 3)?

Th 8.09    Aus DART 2020 Punkt 7 geht ebenfalls nicht hervor, welche konkreten „Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Resistenzen zu unternehmen“ sind, worin diese sich von den bisher nur unzureichend wirksamen unterscheiden sollen.

Th 8.10    Wie soll das im DART 2020 Punkt Nr. 7 genannte Ziel, „das Auftreten von Antibiotika-Resistenzen … stärker zu überwachen“, in der Praxis aussehen? Ist wirklich beabsichtigt, die Antibiotika-Resistenzen in der Landwirtschaft bei Futtermitteln, Trinkwasser, in den pflanzlichen und tierischen Produkten für die menschliche Ernährung auf das Vorhandensein insbesondere der Resistenz übertragenden Bakteriensporen zu überwachen? Darauf findet sich kein Hinweis.

Th 8.11    DART 2020 Punkt 9 fordert weltweit „klar definierte Maßnahmen“ zur Bekämpfung resistenter Erreger. In keinem der zehn Punkte sind aber mikrobiologisch auf die Resistenzen übertragenden Bakterien und ihre Sporen einwirkende konkrete und klar definierte Maßnahmen beschrieben.

Th 8.12    Ohne mikrobiologisch wirksame „klar definierte Maßnahmen“ wäre aber auch ein „Globaler Aktionsplan zur Bekämpfung der Antibiotika-Resistenzen“ durch die WHO von vorn herein gegenstandslos (DART 2020 Punkt Nr. 9).

 

Redaktioneller Stand vom 11.06.2015

 

Thesen-Gruppe 9:    Welche weitere, in Gruppe 8 nicht genannte Rahmenbedingungen für das Überleben und die Verbreitung der Träger von Multiresistenzen gehörten heute, 2015, ebenfalls zum der Fachwelt bekannten Stand der Technik?

 

Th 9.01    Es kann und darf nicht ignoriert werden, dass Milliarden schwere wirtschaftliche Interessen an der Aufrechterhaltung und Verbreitung von multiresistenten Keimen bestehen. Diese objektiv vorhandenen wirtschaftlichen Interessen höher zu bewerten als die medizinischen Interessen der Patienten, würde bedeuten, dass Politik und Gesellschaft den vermeidbaren Tod von weltweit jährlich Hunderttausenden, darunter Zehntausenden behandelter Patienten in Deutschland, billigend in Kauf nähmen.

Th 9.02    Diese objektiven wirtschaftlichen Interessen (Fütterungs-Antibiotika zur Leistungssteigerung, resistente Keime für die Bakterien einbeziehende Nahrungsmittelproduktion, Steigerung der Nachfrage für die Pharmaindustrie) stehen im antagonistischen Gegensatz zu den medizinischen Interessen von Menschen, Nutztierhaltung und Pflanzenproduktion.

Th 9.03    Bakterien werden durch Stoffwechselprodukte der sich saprophytär ernährenden Pilze geschädigt und abgetötet und stehen auf diese Weise diesen Pilzen als Nahrung zur Verfügung. Eingedenk dessen, ist die Fähigkeit der Bakterien zur Resistenzbildung gegen ihre natürlichen Antagonisten eine ihre Artenvielfalt erhaltende und Art übergreifend die gesamte Mikrobiota schützende Grundeigenschaft der Tenazität dieser bakteriellen Basis unseres globalen Ökosystems. Neu entwickelte mykogene Bakterizide („Antibiotika“) werden daran nichts ändern.

Th 9.04    Die dialektische Einheit von bakterieller Resistenzbildung durch ungerichtete Mutation, deren selektive Verbreitung im Antibiotika haltigen Milieu, der horizontale
Genaustausch zu anderen Bakterienspezies, der Perpetuierung der Resistenzgenome auch nach Verschwinden der Antibiotika-Rückstände und deren Überleben jahrtausendelang in den Resistenzgenomen von Sporen bildenden Bazillen und anderen Spezies ist ein Garant dafür, dass die mikrobiologischen Grundbausteine unserer Biosphäre auch die Umweltschäden des Industriezeitalters überdauern werden.

Th 9.05    Die weltweite Verbreitung von Resistenzgenomen nach deren Erscheinen in der Umwelt erfordert nur einen Bruchteil der Zeitspanne, die für die technische Entwicklung dieser neuen Antibiotika erforderlich gewesen war. Eine Halbierung des Antibiotika-Einsatzes, der heutzutage propagiert wird, würde diesen Prozess nur unwesentlich verzögern.

Th 9.06    Die Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionskosten neuer Antibiotika lassen sich oft nur dann amortisieren, wenn diese neuen Erzeugnisse in Unkenntnis oder im vorsätzlichen Verschweigen einer zwischenzeitlich bereits eingetretenen Unwirksamkeit
überhaupt noch wirtschaftlich zu vermarkten sind. Das verstärkt den wirtschaftlichen Druck zum Verzicht auf bzw. zur finanzielle Behinderung ihrer Wirksamkeitsprüfung, z.B. durch die Budgetierungen der Krankenkassen für die Arztpraxen.

Th 9.07    Die Verbreitung von Multiresistenz-Genomen über Medikamente trifft insbesondere diejenige Gruppe von Menschen bzw. Nutztieren, die ohnehin gesundheitlich geschwächt und in ihrer Infektionsabwehr beeinträchtigt sind.

Th 9.08    Objektive Interessengegensätze zwischen Ökonomie und Ethik bestehen auch innerhalb des Gesundheitswesens selbst.

Th 9.09    Wirksamkeit eines Antibiotikums auf die Mikrobiota des Patienten bedeutet schnellere Gesundung, weniger Arzneimittelkosten (auch durch Auswahl zwischen mehreren wirksamen Präparaten), Einsparung von Behandlungskosten für Krankenkassen und Tierhalter, weniger Arbeitsausfall und Krankengeld – Übereinstimmung ökonomischer und ethischer Interessen.

Th 9.10    Unwirksamkeit von Antibiotika bedeutet längere Krankheits- und Behandlungsdauer, höhere Arzneimittel-Umsätze für Apotheken, dispensierende Tierärzte und für die Pharmaindustrie, höhere Einnahmen durch längere Behandlungsdauer und häufigere ärztliche und tierärztliche Leistungen sowie Entlastung der Rentenkassen durch höhere Mortalität vor allem bei älteren Jahrgängen - Gegensätze von ökonomischen und ethischen Interessen.

Th 9.11    In einer Kleintierpraxis bedeutet die generelle Antibiotika-Wirksamkeitsprüfung bei allen Infektionskrankheiten mit Verdacht auf bakterielle Beteiligung nach eigenen 8jährigen Erfahrungen einen Umsatzrückgang in diesem Sektor bis unter 40 %, und für die Tierhalter eine entsprechende Entlastung. Ursächlich hierfür sind der Fortfall weiterer Konsultationen nach raschem Wirkungseintritt und kürzerer Therapie-Dauer sowie die unter den wirksamen Präparaten möglich gewordene Auswahl preiswerter Fertigarzneimittel. Eine ähnliche Entwicklung wird sich auch im Verhältnis Arztpraxen und Krankenhäuser gegenüber den Krankenkassen einstellen, wenn eine generelle Wirksamkeitsprüfung gesetzlich vorgeschrieben und durch die Kassen bezahlt wird.

Th 9.12    Zu den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen gehören auch Haftungsfragen, wenn entgegen den Hinweisen der Hersteller vorsätzlich Wirksamkeitsprüfungen nicht durch den Arzt veranlasst wurden oder in Unkenntnis der Problematik Resistenzen verbreitende Fertigarzneimittel verschrieben wurden, obwohl von Bakteriensporen freie Austauschmedikamente zur Verfügung stehen. In solchen Fällen besteht der Vorwurf, Todesfälle durch unterlassene Hilfeleistung billigend in Kauf genommen zu haben. Diesem Vorwurf müssen sich auch diejenigen Krankenkassen stellen, die Antibiotika-Wirksamkeitsprüfungen durch finanzielle Sanktionen verhindern. Arzneimittelrechtlich besteht Beweislastumkehr ab einem Jahr nach bekannt werden eines neuen Standes der Technik (Veröffentlichungsdatum des DPMA).

Redaktioneller Stand vom 10.06.2015

Thesen-Gruppe 10: Welche konkreten mikrobiologischen wirksamen Maßnahmen könnten schon heute, 2015, eingeleitet und durchgeführt werden, sofern ein ernsthafter politischer und medizinischer Wille zur Einschränkung von Todesfällen und Neuerkrankungen durch multiresistente Keime trotz der wirtschaftlichen Interessengegensätze tatsächlich bestünde?

 

Thesen in der Gruppe 10, die Erzeugnisse gemäß § 2a (1) Ziff. 2 Satz 2 PatG betreffen:

 

Th 10.01 Die Patentanmeldung DPMA-Aktenzeichen 10 2015 005 387.7 vom 23.04.2015 beschreibt technische Verfahrensschritte, welche die Multiresistenzträger in den Ausgangsstoffen von Fertigarzneimitteln und anderen Erzeugnissen aufspüren, die Tenazität ihrer extrem hitzestabilen Bakteriensporen bis über 200 °C prüfen, gegebenenfalls ihre Verwendung als wirksame und sonstige Bestandteile ausschließen und durch von Bakteriensporen freie stoffliche Alternativen ersetzen.

Th 10.02 Die Abtötung der Bakteriensporen durch Hitzebehandlung und durch andere Noxen muss in jedem Falle durch ein Verfahren wie die „fraktionierte Germination“ überprüft werden (DE 10 2014 006 485 B3). Das gilt ausdrücklich auch für die Hilfsstoffe in homöopathischen Arzneimitteln.

Th 10.03 Als Referenzkeim ist der bisher industriell verwendete Geobazillus stearothermophilus nicht für die Hitzestabilität aller Sporen repräsentativ, weil zahlreiche Bakterienspezies Sporen mit wesentlich höherer Hitzestabilität ausbilden, als sie durch die Abtötungskinetik des Geobazillus stearothermophilus bei + 121 °C angezeigt werden. Dieses Temperaturlimit ist ein historisch entstandener Wert und stammt noch aus alten lebensmittelrechtlichen Bestimmungen für die Freigabe des Fleisches von Tuberkulose-Tieren für die menschliche Ernährung.

Th 10.05         Eine Autoklavierung in der bisherigen technischen Weise ist für die Abtötung der mesothermostabilen und extrem hitzestabilen Bakteriensporen nicht ausreichend und muss deshalb durch wirksamere Abtötungsverfahren ersetzt werden. Das gilt hauptsächlich, aber nicht nur für pharmazeutische Erzeugnisse.

Th 10.05 Wenn es nicht regelmäßig gelingt, in den einzelnen (wirksamen und sonstigen) Bestandteilen von Medikamenten und anderen Erzeugnissen die Sporen aller Spezies der gesamten Mikrobiota durch Hitze zu inaktivieren, sollten solche Rohstoffe nicht mehr zur Herstellung für Medikamente und andere bakterienfreie Erzeugnisse eingesetzt (DPMA Aktenzeichen 10 2015 005 387.7) und auf einer zentralen Liste erfasst werden.

Th 10.06  Die Mikrowelle tötet nur die vegetativen Bakterienformen ab, aber die Sporen bleiben lebensfähig. In Kombination mit Erzeugnissen, die mit dem Verfahren der hypoosmolaren Sterilisation zubereitet werden (DE 10 2012 023 761 B4), kann sie aber die alimentäre Reinfektion durch Resistenzen verbreitende Nahrungsmittel und Getränke in Krankenhäusern, Altenheimen, Kasernen und anderen Einrichtungen sehr wesentlich einschränken bzw. bei konsequenter Anwendung verhindern.

Th 10.07 Die ausschließliche Verwendung dampfdestillierten Wassers (DE 10 2013 012 948 A1) bei der Herstellung sporenfreier Medikamente und anderer Erzeugnisse ist ein essentieller Faktor für die Gewährleistung von Sterilität durch
Asepsis.

Th 10.08  Alkohol und viele andere von uns geprüfte Reinigungs- und Desinfektionsmittel, die mit normalem Leistungswasser verdünnt werden, enthalten sehr oft infektionsfähige Bakteriensporen. Werden diese Lösungen ausreichend verdünnt und durch organische Substanz neutralisiert, keimen diese Sporen aus und verbreiten ihre Resistenzgenome. Diese Bakteriensporen stammen aus dem Leitungswasser, können aber unabhängig davon auch aus den sporenprotektiven Konzentraten selbst stammen und mittels fraktionierter Germination voneinander differenziert werden.

Th 10.09  Diejenigen Hersteller von Fertigarzneimitteln und von anderen Produkten zur Anwendung am menschlichen und tierischen Körper sowie von Pflanzenschutzmitteln, Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, die als erste auf Sporenfreiheit geprüfte Erzeugnisse auf der Markt bringen, werden nach entsprechender Unterrichtung der Fachwelt und der Öffentlichkeit einer großen Nachfrage begegnen.

Th 10.10  Eine längere Lebensdauer der Antibiotika-Patienten infolge geringerer Mortalität zerstreut die gesundheitsökonomischen Bedenken, dass die Nachfrage nach Fertigarzneimitteln insgesamt zurückgehen würde. Es verändern sich nur die Anteile der Arzneimittel-Segmente auf einem insgesamt wachsenden Markt. Ein Antagonismus zwischen Ethik zum Wohle der Patienten und den kommerziellen Interessen von Pharmaindustrie und Apothekern besteht längerfristig nicht.

Redaktioneller Stand vom 10.06.2015

 

Thesen der Gruppe 10, die medizinische Verfahren gem. § 2a (1) Ziff. 2 Satz 1 PatG betreffen

 

Th 10.11 Der Einsatz nicht auf Wirksamkeit gegenüber der gesamten Mikrobiota geprüfter Antibiotika sollte ab sofort und ausnahmslos in der Massentierhaltung und ebenso im Pflanzenschutz unterbunden werden, um die massive und enzootische Resistenzverbreitung durch ihre Hauptverbreitungsquellen zu unterbinden.

Th 10.12 Es gibt keinen medizinischen Grund, eine Wirksamkeits-Prüfungs-Pflicht für den Einsatz von Antibiotika nicht für Menschen gesetzlich vorzuschreiben.

Th 10.13 Die Wirksamkeitsprüfung der gesamten Mikrobiota des Patienten anstelle der bisher üblichen Prüfung einer vorherigen selektiv begrenzten Auswahl bestimmter Bakterienspezies sollte gesetzlich vorgeschrieben werden, um den zwischenbakteriellen Genaustausch zu berücksichtigen.

Th 10.14  Eine Langzeitbehandlung mit demselben Antibiotikum führt nach unseren klinischen und mikrobiologisch abgeklärten Erfahrungen immer zur Resistenz. Hierzu wurde die Wirksamkeit von meist 27 Antibiotika auf die gesamte Mikrobiota des Patienten jeweils vorher und zwischenzeitlich geprüft.

Th 10.15  Schlussfolgernd daraus aber sollte in Übereinstimmung mit eigenen klinischen Erfahrungen nach höchstens 6 Tagen, besser schon nach 4 Tagen, auf ein anderes,
ebenfalls auf Wirksamkeit geprüftes Antibiotikum gewechselt, und spätestens nach 10 Tagen erneut eine Resistenzprüfung der gesamten Mikrobiota des Patienten durchgeführt und für die weitere Behandlung berücksichtigt werden.

Th 10.16 Auch die Resistenzgenome aus Nahrungsmitteln und Getränken können über Genaustausch während einer Antibiotika-Behandlung den Behandlungserfolg zunichte machen; das „erweiterte Verfahren“, durch welches dieser die Therapie gefährdende Genaustausch umgangen werden kann, ist als medizinisches Verfahren gem. § 2a (1) Ziff. 2 Satz 1 PatG eingestuft worden  (DE 10 2013 007 823 A1).

Th 10.17  Sobald Resistenzgenome aus Bakteriensporen in Nahrungsmitteln und Getränken beteiligt sind und gemäß DE 10 2014 006 485 B3 nachgewiesen werden können, ist das „erweiterte Verfahren“ DE 10 2013 007 823 A1 zwar noch nützlich, seine Wirkung aber nicht mehr sicher.

Th 10.18 In Krankenhäusern und in anderen durch multiresistente Keime gefährdeten Einrichtungen ist das Warmhalten von erhitzten Speisen für Zeiten über einer Stunde zu vermeiden, um eine beschleunigtes Auskeimen von Sporen und eine beschleunigte Vermehrung thermophiler, mit Resistenzgenomen belasteter Bakterien zu behindern. Die Alternative dazu ist das zwischenzeitliche Kühlen und Erhitzung durch Mikrowelle in unmittelbarer Nähe des Verzehrsortes.

Th 10.19  Es ist korrekt, wenn laut Medienberichten im Juni 2015 jetzt auch durch die Kanzlerin, die ja für dieses Jahr ihrer Präsidentschaft bei den G-7-Staaten den Kampf gegen die Ausbreitung der Antibiotika-Resistenzen zu ihrer Chef-Sache erklärt haben soll, darauf hingewiesen wird, dass die verschriebene Anwendungsdauer der Antibiotika nicht willkürlich verkürzt werden soll. Das aber ist nur dann sinnvoll, wenn die Wirksamkeit der verschriebenen Antibiotika auch tatsächlich noch weiter besteht. Damit wird zwar die Gefahr einer Resistenzbildung während einer längeren Anwendungsdauer nicht gemindert, aber es wird klar gestellt, dass die in DART und anderswo geforderte „Halbierung des Antibiotika-Einsatzes“ nicht über den Weg einer Zeitverkürzung und schon gar nicht über eine Unterdosierung erfolgen darf.

Th 10.20  Experimentell nicht nachweisbar und auch mikrobiologisch unsinnig ist aber die wie eine Tatsachenbehauptung immer wieder kolportierte Aussage, eine zu kurze Anwendungsdauer eines Antibiotikums würde eine Resistenzbildung in der Mikrobiota provozieren oder begünstigen. Provoziert würde hierdurch eine erneute Ausbreitung der noch nicht vollständig eliminierten Antibiotika-empfindlichen Keime, nicht jedoch eine selektive Vermehrung resistenter Stämme, denen im Gegensatz hierzu ein weiter bestehendes antibiotisches Milieu einen selektiven Vorteil böte. Das relativiert aber nicht die Feststellung, dass eine vorgeschriebene Behandlungsdauer nicht verkürzt werden soll.

Th 10.21  Größere Medikamente-Packungen mit demselben antibiotischen Wirkstoff, die für einen längeren Behandlungszeitraum ausreichen sollen, begünstigen eine zwischenzeitliche Resistenz-Entwicklung sowohl durch in diesem Zeitraum erworbene Resistenzen aus Nahrungsmitteln, Getränken und durch kontaminierte andere Medikamente, und bergen auch in sich die Gefahr einer späteren ungeprüften Verwendung meist im Haushalt des früheren Patienten („hat doch damals gut geholfen“).

Th 10.22 Noch wichtiger als die Dokumentation der eingesetzten Antibiotika in der Tierhaltung für Lebensmittelproduktion ist die Feststellung und Dokumentation der Antibiotikaresistenzen von pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln vor deren Verarbeitung und In-Verkehr-Bringen. Das gilt besonders für die Belieferung von Krankenhäusern und in andere durch multiresistente Keime gefährdeten Einrichtungen, aber auch für die so genannte „ökologische Tierhaltung“ („Bioprodukte“).

Th 10.23 Es ist gesetzlich zu regeln, dass auf den Anwenderinformationen in den Arzneimittelpackungen anzugeben ist, ob die Charge Bakteriensporen enthält und gegen welche Antibiotika diese Sporen Resistenzgenome enthalten. Dies gilt auch für homöopathische Arzneimittel.

Th 10.24  Die Krankenkassen können über die heute schon üblichen Medikamente-Präferenzen Einfluss darauf nehmen, dass zunehmend immer mehr solche Fertigarzneimittel eingesetzt werden, die frei von Resistenzgenome verbreitende Bakteriensporen sind.

 

Redaktioneller Stand vom 11.06.2015

 

Quellenangaben finden sich in: [ www.krause-multiresistenz-patentverwaltung.de ]